Konformitätsbewertung - SysTec Services

Beim Kauf eines SysTec-Wägeterminals beraten unsere Experten Sie umfassend zu Fragen der Zulassung und den Möglichkeiten der Konformitätsbewertung. SysTec verfügt über eine Akkreditierung des NMI (Netherlands Measurement Institute) zur Konformitätsbewertung von Nichtselbsttätigen und Selbsttätigen Waagen nach Modul D (= Hersteller-Ersteichung). Auf Basis des NMI-geprüften und auditierten SysTec-QM-Systems kann SysTec in Absprache mit der NMI Kunden zur Konformitätsbewertung in Namen von SysTec autorisieren (gemäß den europäischen Waagenrichtlinien 2014/31/EU und 2014/32/EU).

Eine Eichpflicht für Nichtselbsttätige Waagen besteht u.a.:

  • im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
  • wenn die Waage zu amtlichen Zwecken bei der Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen und bei Sachverständigen-Gutachten für Gerichte eingesetzt wird
  • wenn die Waage zur Herstellung von Fertigpackungen zum Einsatz kommt
  • wenn die Waage zur Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor genutzt wird
     

Ablauf Ihrer Autorisierung zur Konformitätsbewertung nach Modul D

Nach einem erfolgreich absolvierten Firmen-Audit, in dem die Voraussetzungen der Konformitätsbewertung besprochen und festgelegt werden, haben Sie als SysTec-Kunde die Möglichkeit, sich zur Konformitätsbewertung autorisieren zu lassen.

Das Spektrum umfasst:

  • Nicht selbsttätige Waagen (NSW)
  • Selbsttätige Waagen zum Abfüllen (SWA)
  • Selbsttätige Kontrollwaagen (SKW) / Selbsttätige Waagen für Einzelwägungen (SWE)
  • Selbsttätige Waagen zum Totalisieren (SWT)

Auf Basis des SysTec-QM-System bieten wir hierfür Seminar-Module für Ihr Team an, die mit einer praktischen und schriftlichen Prüfung abgeschlossen werden. Anschließend findet eine jährliche Auditierung / Modul-Überprüfung des Betriebs und Ihrer Mitarbeiter statt.

Ihr Nutzen

  1. Sie sind flexibel in der Planung, denn Sie können die Konformitätsbewertung selbst in Abstimmung mit Ihrem (End)-Kunden vornehmen
  2. Sie sparen Zeit, Sie müssen nicht auf Termine einer benannten Stelle (Eichdirektion/Eichamt) warten
  3. Sie sind im gesetzlichen Messwesen immer auf dem neuesten Stand – SysTec stellt Ihnen Normen und Vorschriften zum Mess- und Eichwesen zur Verfügung und informiert Sie über Änderungen im gesetzlichen Messwesen

 

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