Ihr Wägetechnik-Glossar
Eichpflicht
Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie z.B. wie folgt verwendet werden:
- Geschäftlicher Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch die Wägung bestimmt wird.
- Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
- Zu amtlichen Zwecken.
- Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
Außerhalb der EU gelten landesspezifische Gesetzgebungen für die Eichpflicht.