Ihr Wägetechnik-Glossar
Kalibrieren (Einmessen) bedeutet, Messabweichungen am Messgerät (Anzeige) festzustellen und zu dokumentieren, ohne die Einstellungen der Messkette zu verändern. Die Genauigkeit des Verfahrens hängt von der Präzision der Vergleichsnormale (Gewichte) ab.
Die Konformitätsbewertung wird bei der erstmaligen Inverkehrbringung einer Waage angewandt. Sie bestätigt die Konformität der Waage mit den Anforderungen der anwendbaren Richtlinien und deren Umsetzung in nationales Recht (Eichgesetz). Die Konformitätsbewertung kann sowohl von den Eichbehörden als auch von vielen Herstellern und Händlern durchgeführt werden. Konformitätsbewertete Waagen werden mit einem CE-Zeichen und der jeweiligen Jahreszahl sowie der Nummer der Baumusterprüfbescheinigung, dem Bewertungs-Zertifikat oder ggf. nur der Zulassungsnummer gekennzeichnet.
Eichfähige Kontrollwaagen
Waage zum Wägen einer an einem Kran hängenden Last. Die Waage kann entweder am Kranhaken eingehängt sein - oder sie ist Bestandteil des Krans.
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